Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sandra Schweizer | Yoga & Kinesiologie

AGB Sandra Schweizer | Yoga

1. Anmeldung
Die Anmeldung zu Kursen, Workshops und Seminaren bei Yoga am See erfolgt schriftlich per E-Mail über den Kontaktlink auf der Homepage www.sandra-schweizer.de
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Kursanmeldung rechtswirksam zustande.

2. Kursgebühr, Zahlung
Bei laufenden wöchentlichen Kursen ist die Kursgebühr bis spätestens 1 Woche vor Beginn des Kurses zu zahlen. Bei anderen Veranstaltungen ist die Kursgebühr nach Rechnungserhalt (E-Mail) zu bezahlen.

3. Rücktritt durch den Kursteilnehmer
Der Rücktritt des Kursteilnehmers muss schriftlich erfolgen.
Für wöchentlich stattfindende Kurse gilt:
Erfolgt die Absage durch den Kursteilnehmer vor Beginn des Kurses wird die gezahlte Kursgebühr erstattet. Bei Absage während eines laufenden Kurses erfolgt eine anteilige Erstattung der nicht besuchten Kurstermine.
Für die Bearbeitung einer Kursabsage wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro einbehalten.
Für mehrtägige Veranstaltungen gilt:
Erfolgt die Absage bei sonstigen Veranstaltungen durch den Kursteilnehmer zwischen dem 14. und 7. Tag vor Kursbeginn, sind 25 % der Kursgebühr zu zahlen. Bei Absage bis 3 Tage vor Kursbeginn sind 50 % und bei späterer Absage 100 % der Kursgebühr zu zahlen.

4. Rücktritt durch Sandra Schweizer | Yoga
Sandra Schweizer behält sich vor, eine Veranstaltung bis 3 Tage vor Beginn abzusagen, wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Sollten zu diesem Zeitpunkt bereits Gebühren gezahlt worden sein, werden diese in voller Höhe erstattet.
Können Teile von Kursen nicht in der ursprünglich vorgesehenen Form durchgeführt werden (z.B. wegen Verhinderung der Kursleitung oder Schließung von Veranstaltungsräumen), bietet Sandra Schweizer den Teilnehmern insbesondere durch Nachholen ausgefallener Veranstaltungsteile gleichwertigen Ersatz. Kann ein gleichwertiger Ersatz nicht angeboten werden, werden die für nicht in Anspruch genommene Leistungen zurückgezahlt.
Sandra Schweizer kann den Vertrag während eines Kurses aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor bei gemeinschaftswidrigem Verhalten eines Teilnehmers sowie bei beachtlichen Verstößen gegen die Hausordnung.

5. Sonderregelungen für wöchentlich stattfindende Kurse
Späteinstieg
Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist allgemein möglich, sofern noch ein Platz vorhanden ist, die Kurgebühr wird anteilig reduziert.
Nachholen einer Kurseinheit
Die Kursgebühr gilt pauschal für den belegten Kurs, d.h. es wird für den Platz im Kurs bezahlt, nicht für eine bestimmte Anzahl von Übungsterminen. In besonderen Fällen und nur bei vorheriger Absprache kann ein Termin auch an einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf.

6. Haftung
Die Teilnahme an Kursen, Workshops oder Seminaren erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung und Gefahr. Sandra Schweizer haftet für Unfälle und sonstige Schäden der Teilnehmer bzw. für Diebstähle oder Schäden an Sachen während eines Kurses nur bei zurechenbarem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers.
Für Unfälle und sonstige Schäden während des Hin- bzw. Rückweges zu bzw. von den Kursen übernimmt Sandra Schweizer | Yoga & Kinesiologie keine Haftung.

7. Pflichten der Teilnehmer
Die Teilnehmer sind verpflichtet, die von ihnen benutzten Geräte, Einrichtungen und Veranstaltungsräume von Sandra Schweizer | Yoga & Kinesiologie sorgsam zu behandeln sowie die jeweilige Hausordnung und die Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Kurse stattfinden, sowie eventuelle Rauchverbote zu beachten.
Die Teilnehmer verpflichten sich dem Zweck entsprechend zu Kleiden (bequeme Sportkleidung), pünktlich zu den Kursstunden zu erscheinen und bei Verhinderung oder Krankheit rechtzeitig vor Kursbeginn die Kursleitung schriftlich darüber zu informieren.

8. Speicherung personenbezogener Daten
Mit der Anmeldung werden folgende Daten erhoben: Name, Vorname, Anschrift, Alter, Geschlecht, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kurstitel, Entgelt sowie gesundheitsrelevante Daten.
Die für die Kursdurchführung erforderlichen Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch Sandra Schweizer | Yoga & Kinesiologie gespeichert und verarbeitet.

9. Erfüllungsort und Buchung über andere Veranstalter
Erfüllungsort für Sandra Schweizer | Yoga & Kinesiologie ist der jeweilige Kursort.
Bei der Buchung von Kursen über Dritte als Arrangement innerhalb deren Räumlichkeiten (z.B. Seminarräume oder Hotels) gelten gesonderte Vereinbarungen. In diesen Fällen ist Sandra Schweizer Ausrichter, der Dritte Veranstalter des Kurses. Der im Arrangement enthaltende Anteil für den Yogakurs ist in diesen Fällen an den Ausrichter (Sandra Schweizer | Yoga & Kinesiologie) direkt zu entrichten.

10. Gültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichende Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.


Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB) Sandra Schweizer |Kinesiologie

Die AGB werden bei Vertragsabschluss durch den Klienten akzeptiert und wirksam.

  1. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die kinesiologische Beratung einschließlich des dazu notwendigen Muskeltestverfahrens des Klienten. Der Klient ist darüber aufgeklärt, dass diese Beratung und der kinesiologische Muskeltest keine körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt ersetzt. Es werden keine Diagnosen und Behandlungen im medizinischen Sinne des Heilpraktiker Gesetzes oder sonstiger Heilkunde durchgeführt. Bei Beschwerden mit Krankheitswert ist der Klient aufgefordert, sich in Behandlung eines Arztes zu begeben. Mit dem kinesiologischen Muskeltestverfahren, welches erforderlich ist, um die körperliche und mentale Befindlichkeit des Klienten festzustellen, erklärt sich der Klient einverstanden und erteilt Sandra Schweizer | Yoga & Kinesiologie, die Erlaubnis, die hierfür erforderlichen Berührungen am ganzen Körper des Klienten vorzunehmen. Der Beratungsvertrag ist mit der Unterschrift des unterschriebenen Beratungsvertrages gültig.

  1. Erkrankungen und Beeinträchtigungen

Der Klient hat bei ihm bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen bzw. Erkrankungen, oder eine bestehende Schwangerschaft mit der Unterzeichnung des Behandlungsvertrages und im darauffolgenden Erst/Beratungsgespräch wahrheitsgemäß bekannt zu geben. Sandra Schweizer | Yoga & Kinesiologie, entscheidet anhand dieser Angaben letztendlich über die weitere Teilnahme oder Ablehnung des Klienten am Beratungsgespräch.

  1. Honorar

Das Honorar ist nach jeder kinesiologischen Beratung sofort und ohne Abzug zu begleichen. Jede kinesiologische Beratung wir einzeln abgerechnet. Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand der kinesiologischen Beratung. Es liegt zwischen 80 und 120 €. Eine aktuelle Preisliste der Beratungsangebote ist bei Sandra Schweizer | Yoga & Kinesiologie, zu erhalten. Der Klient wird darauf hingewiesen, dass Sandra Schweizer | Yoga & Kinesiologie, berechtigt ist, die Preisliste der Beratungsangebote auch während eines laufenden Vertrages anzupassen.

  1. Ausfallhonorar

Die Terminvergabe erfolgt nach Bestellsystem. Der Termin ist ausschließlich für den Klienten reserviert. Der Klient ist verpflichtet, den Termin pünktlich wahrzunehmen. Sollte der Klient an der Wahrnehmung des vereinbarten Termins verhindert sein, ist der Termin rechtzeitig, spätestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen. Montagstermine sind am Freitag zuvor abzusagen. Bei nicht rechtzeitiger Absage fällt eine Pauschale in Höhe von 50 € an. Die Pauschale fällt nicht an, wenn der Termin ohne Verschulden des Klienten nicht rechtzeitig abgesagt oder wahrgenommen werden konnte. Dass Nichtverschulden muss von dem Klienten (z.B. durch ein ärztliches Attest) nachgewiesen werden.

  1. Kostenerstattung

Kosten für kinesiologische Beratungen werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen nicht übernommen bzw. erstattet. Die Nichterstattung, oder nur teilweise Erstattung durch Dritte hat keinerlei Einfluss auf die Honorarabrechnung durch Sandra Schweizer | Yoga & Kinesiologie. Die Honorarabrechnung ist von dem Klienten nach jeder Beratung sofort und ohne Abzüge zu zahlen, unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Dritte.

  1. Stornoklausel

Sandra Schweizer | Yoga & Kinesiologie, ist berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Sandra Schweizer und dem Klienten gestört ist. Das Vertrauensverhältnis ist z.B. dann gestört, wenn der Klient Angaben zur Anamnese oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen (auch Schwangerschaften) schuldhaft fehlerhaft mitteilt, oder kinesiologische Beratungsmaßnahmen bewusst vereitelt.

  1. Kündigung

Der Klient ist berechtigt, ohne Angaben von Gründen den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende des jeweiligen Kalendermonats zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

  1. Haftung

Die Haftung von Sandra Schweizer | Yoga & Kinesiologie für Sach- und Vermögensschäden entfällt bei Fahrlässigkeit. Für Körperschäden und Verletzungen an Leib und Leben des Klienten haftet Sandra Schweizer | Yoga & Kinesiologie nach den gesetzlichen Vorschriften. Hierfür besteht eine  Haftpflichtversicherung bei der DEVK. Für Körperschäden und Verletzungen an Leib und Leben des Klienten, die nicht durch die kinesiologische Behandlung verursacht sind, haftet Sandra Schweizer | Yoga & Kinesiologie nur im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht und ihrer allgemeinen Obhuts- und Fürsorgepflicht.

  1. Schweigepflicht

Die Mitarbeiter von Sandra Schweizer | Yoga & Kinesiologie unterliegen der Schweigepflicht. Zur Auskunftserteilung an familiäre Bezugspersonen, Ärzte oder Kostenträger, bedarf es einer Entbindungserklärung von der Schweigepflicht. Die Schweigepflicht besteht nicht, wenn Sandra Schweizer | Yoga & Kinesiologie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist.

  1. Datenschutz

Sandra Schweizer | Yoga & Kinesiologie nimmt Datenschutz sehr ernst. Es finden die Regelungen der Europäischen Datenverordnung (DSGVO) Anwendung. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung/Datenschutz“, welche Gegenstand des Behandlungsvertrages sind, werden dem Klienten mit dem  Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausgehändigt.

  1. Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen ist das deutsche Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Sandra Schweizer | Yoga & Kinesiologie, Riedleparkstr. 20, 88045 Friedrichshafen

Stand: September 2019

 

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